Schritt 11: Ultraschall
Im elften Schritt erfolgt bei allen Methoden die Durchführung eines Ultraschalls. Wir möchten dir den vorletzten Schritt der Behandlungen aufzeigen.
Aus dem Ultraschall geht hervor, ob der Embryo lebt. Nach etwa einem Monat wird das Herzklopfen überprüft. Ist ein Herzklopfen vorhanden, handelt es sich um die klinische Bestätigung der Schwangerschaft. Du kannst dich freuen! Der vaginale Ultraschall wird meist in der 5. – 7. Schwangerschaftswoche durchgeführt.
Es wird auch geprüft, ob es sich um eine Mehrlings- oder Einlingsschwangerschaft handelt. Auch die Lage des Embryos in der Gebärmutterhöhle wird in diesem Zug betrachtet. Nach der Feststellung der Herzaktivität des Kindes, wirst du im Normalfall wieder an deinen Frauenarzt überwiesen. Auf den ersten Ultraschall folgen noch einige Weitere.