Schritt 3: Auswahl der Eizellspenderin
Die Institute für Eizellspenderinnen treffen ihre Auswahl nach strengen Kriterien.
Mindestanforderungen an die Eizellspenderin:
- über 18 und unter 35 Jahre alt
- voll geschäftsfähig
- gute psychische und physische Gesundheit
- keine persönliche und familiäre Vorgeschichte über Fehlbildungen, sonstiger Beeinträchtigungen und psychischer Probleme
- kein Adoptivkind (familiäre Vorgeschichte nicht nachvollziehbar)
Werden die Anforderungen erfüllt, wird die Spenderin in die Datenbank des Instituts aufgenommen.
Bei der Auswahl einer passenden Spenderin für die Empfängerin fließen medizinische, gesundheitliche und physische Aspekte mit ein. Dabei wird stark auf äußere Ähnlichkeiten geachtet. Zwei besonders wichtige Punkte sind die Blutgruppe und der Rhesusfaktor. Diese müssen kompatibel sein.
Äußere Merkmale
- physischer Aufbau (z.B. Körpergröße, Statur)
- Augenfarbe
- Haartyp und -farbe
- Hautton
- BMI
Medizinische Merkmale
- Blutgruppe
- Rhesusfaktor
Weitere Aspekte sind die Bildung, Interessen und der Charakter von Spenderin und Empfängerin. Beide füllen einen Fragebogen aus. Dieser erleichtert das Finden einer passenden Spenderin und Empfängerin.
Anhand der zuvor beschriebenen Aspekte, trifft der Arzt oder die Ärztin eine passende Vorauswahl der Spenderinnen für die Empfängerin. Bei Bedarf berücksichtigt er oder sie spezielle Wünsche der Spenderin.
Die Vergütung der Eizellspenderin ist von Land zu Land unterschiedlich. In einigen Ländern ist die Entlohnung für die Eizellspende verboten und in anderen Ländern ist dies erlaubt. Es wird als eine Art „Aufwandsentschädigung“ für den Prozess und die Mühen der Eizellspenderin deklariert. Die Spanne der Aufwandsentschädigungen ist enorm und liegt zwischen 800 – 10.000 €. In den USA finanzieren sich so junge Frauen ihr Studium, in dem Sie mehrmals Eizellen spenden.