Pflegekind – Zusammenspiel von Jugendamt, leiblichen Eltern und Pflegeeltern
Laut dem Statistischen Bundesamt gab es 2020 etwa 60.600 Kindeswohlgefährdungen in Deutschland. Dies entspricht einem Anstieg von 9% zum Vorjahr. Von den Kindeswohlgefährdungen fanden insgesamt 45.400 Inobhutnahmen durch das Jugendamt statt. Vernachlässigungen und psychische Misshandlungen sind die beiden häufigsten Arten der Kindeswohlgefährdungen. Fast die Hälfte (ca. 41 %) aller Inobhutnahmen fand aufgrund der Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils statt. Können die leiblichen Eltern nicht mehr für das Kindeswohl sorgen, treten das Jugendamt und Pflegefamilien in Kraft.
Was ist ein Pflegekind?
Ein Pflegekind lebt bei Pflegeeltern und nicht bei seiner Herkunftsfamilie. Aufgrund der Gefährdung des Kindeswohls kann es sein, dass das Kind beispielsweise durch das Jugendamt aus der Herkunftsfamilie genommen wurde, dies kann auch aufgrund einer akuten Notsituation (z.B. Gewalt etc.) erfolgen. In einigen Fällen kann es sein, dass die leiblichen Eltern das Jugendamt um Hilfe und Unterstützung bitten. Das Sorgerecht bleibt bei den leiblichen Eltern oder dem Jugendamt. Pflegeeltern haben die Entscheidungsbefugnis, um Dinge im Alltag des Kindes zu entscheiden. Geht es allerdings um grundlegende Entscheidungen (z.B. Operationen, Ohrlochstechen etc.), müssen die leiblichen Eltern und das Jugendamt miteinbezogen werden.
Voraussetzungen Pflegeeltern
Um ein Kind zur Pflege aufnehmen zu können, erfolgt im Vorfeld durch das Jugendamt eine Eignungsprüfung der Bewerber. Die Bewerber müssen mindestens 25 Jahre alt und zu einer Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und den leiblichen Eltern bereit sein. Der Altersabstand zwischen Kind und Pflegeeltern, sowie die Familienform spielen eine geringe Rolle. Wichtig dabei ist, die Gesundheit, das Einkommen, die verfügbare Zeit, die Wohnverhältnisse, die Erziehungskompetenz und ein einwandfreies Vorstrafenregister der Pflegeeltern. Ein weiterer Aspekt ist, dass keine Drogen konsumiert werden und kein Suchtverhalten hinsichtlich Alkohol besteht.
Wurde die Eignungsprüfung erfolgreich abgelegt, werden von den Pflegeeltern Seminare für den Umgang mit Pflegekindern besucht. Anschließend beginnt die Wartezeit bis zum Kennenlernen eines passenden Pflegekindes. Ist das Kennenlernen erfolgreich und alle Parteien stimmen der Inpflegenahme zu, wird zwischen dem Jugendamt und den Pflegeeltern ein schriftlicher Pflegevertrag aufgesetzt.
Kinder mit Gepäck
Die meisten Kinder, die zur Pflege freigegeben werden, haben eine schwierige Vergangenheit. Durch die Kindeswohlgefährdung haben die Kinder in häufigen Fällen Vernachlässigungen, Missbrauch und Misshandlungen erlebt. Daher kann sich der Umgang mit den Kindern als herausfordernd darstellen, so sind beispielsweise viele Kinder verhaltensauffällig oder es kann zu Überraschungen kommen, da die komplette Vorgeschichte der Kinder nicht immer bekannt ist. Dies kann z.B. sein, wenn die leibliche Mutter während der Schwangerschaft Drogen konsumiert hat und die Langzeitfolgen für das Kind noch unbekannt sind. Seitens der Pflegeeltern ist in solchen Fällen Geduld und Empathie gefragt.
Zusammenspiel mit Jugendamt und leiblichen Eltern
Um dem Kind die beste Möglichkeit zum Aufwachsen zu bieten, ist die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und den leiblichen Eltern (sofern möglich) wichtig. Es wird ein Hilfsplan aufgestellt, in dem geregelt wird, in welchem Umfang der Kontakt (z.B. einmal wöchentlich) mit den leiblichen Eltern stattfinden soll. Dieser Hilfsplan wird jährlich angepasst und einmal monatlich findet ein Besuch durch das Jugendamt statt. Gibt es weitreichende Veränderungen im laufenden Jahr, kann der Hilfsplan angepasst werden. Ebenso sind Pflegeeltern in der Pflicht, wichtige Ereignisse (z.B. Unfall des Pflegekindes etc.) dem Jugendamt mitzuteilen.
Pflegearten
Die Pflege wird unterschieden in Bereitschaftspflege, Dauerpflege und Kurzzeitpflege. Kinder kommen in eine Bereitschaftspflege, sogenannte Kriseninterventionsfamilien aufgrund einer akuten Notsituation und sind kurzfristig in der Pflegefamilie, bis klar ist wie es mit den Kindern weitergeht. Die Dauerpflege ist eine dauerhafte Form der Pflege. Unter Kurzzeitpflege versteht sich beispielsweise der Zeitraum, während dem eine alleinerziehende Mutter im Krankenhaus ist und eine Betreuung für diesen Zeitraum für das Kind benötigt.
Finanzielle Unterstützung
Je nach Alter des Kindes und Bundesland richtet sich die Höhe des Pflegegeldes, welches die Pflegeeltern erhalten. Zusätzlich gibt es Zuschüsse und Beihilfen (z.B. Klassenfahrt, Altersvorsorge etc.) die für das Pflegekind beantragt werden können. Das Pflegegeld wird in der Regel bis zum 18. Lebensjahr des Pflegekindes gezahlt, in seltenen Fällen bis zum 21. oder 27. Lebensjahr.
Aus unserer Sicht die Aufnahme eines Pflegekindes mit Herausforderungen verbunden und dennoch eine schöne Möglichkeit, um den Kinderwunsch zu realisieren und Kindern eine bessere Zukunft zu ermöglichen. Da das Kindeswohl im Fokus steht befürworten wir diese Kinderwunschalternative.
Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine grobe Zusammenfassung des Themas Pflegekind. Wir werden dieses Thema noch ausführlich mit Checklisten und unserem P4B-Check behandeln.
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