Adoption – Das Kindeswohl steht im Fokus!

Häufig wird gesagt: „Wenn es mit dem Kinderwunsch nicht funktioniert, adoptiert einfach ein Kind”! Was so einfach gesagt wird, entpuppt sich in der Realität als herausforderndes und oftmals extrem bürokratisches Unterfangen.

Laut dem Statistischen Bundesamt wurden 2020 etwa 3.774 Kinder und Jugendliche erfolgreich vermittelt und adoptiert. Im Vergleich zu 773.100 Geburten im Jahr 2020 erscheint die Zahl sehr gering. Aus der Statistik geht hervor, dass 2020 insgesamt 883 Kinder und Jugendliche zu einer Adoption vorgemerkt wurden. Im Vergleich gibt es circa 4.050 vorgemerkte Adoptionsbewerbungen. Dies bedeutet, dass pro Adoptivkind ca. 4 Bewerbungen bestehen. Hieraus wird deutlich, dass weniger Kinder und Jugendliche zur Adoption zur Verfügung stehen, als Adoptionsbewerbungen vorhanden sind. Aus diesem Grund entscheiden sich einige Paare für eine aufwendige Auslandsadoption.

In diesem Beitrag erfährst du, was für eine Adoption spricht, welche Herausforderungen sie mit sich bringt und welche Voraussetzungen an eine Adoption geknüpft sind.

Voraussetzungen für eine Adoption

Voraussetzungen für eine Adoption

Im Zentrum jeder Adoption steht das Wohl des Kindes. Es werden die besten Eltern für ein Kind gesucht, das aus unterschiedlichen Gründen nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen kann. Ziel einer Adoption ist es, dass das Kind Geborgenheit und Zuwendung in einer neuen Familie findet.

Alter und Familienstand der Adoptionsbewerber:innen

  • Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Wenn das Paar verheiratet ist, muss eine oder einer von ihnen 25 Jahre alt sein. Die andere Partnerin oder der andere Partner muss mindestens 21 Jahre alt sein. Wenn das Paar verheiratet ist, können sie das Kind nur gemeinsam adoptieren.
  • Wenn das Paar nicht verheiratet ist, kann das Kind nur allein adoptiert werden. Dies gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.
  • Es gibt kein Höchstalter für Adoptiveltern. Der Abstand zwischen Eltern und Kind sollte jedoch nicht mehr als 40 Jahre betragen. Säuglinge und Kleinkinder werden in der Regel nur an Paare vermittelt, die nicht älter als 35 Jahre alt sind.

Nachfolgend findest du eine Übersicht der Voraussetzungen für eine Adoption in der DACH-Region:

Mindestalter
Höchstalter
Einzeladoption
Gemeinsame Adoption
Deutschland
25 Jahre
Wenn das Paar verheiratet ist, muss eine oder einer von ihnen 25 Jahre alt sein. Die andere Partnerin oder der andere Partner muss mindestens 21 Jahre alt sein.
Es gibt kein Höchstalter für Adoptiveltern. Der Abstand zwischen Eltern und Kind sollte jedoch nicht mehr als 40 Jahre betragen. Säuglinge und Kleinkinder werden in der Regel nur an Paare vermittelt, die nicht älter als 35 Jahre alt sind. 
Wenn das Paar nicht verheiratet ist, kann das Kind nur allein adoptiert werden. Dies gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.
Ein Ehepaar - ungeachtet des Geschlechts - kann ein Kind nur gemeinsam adoptieren.
Österreich
25 Jahre und mindestens 16 Jahre älter als das Adoptivkind
Es gibt kein Höchstalter. Adoptiveltern sind bei der Aufnahme eines Kindes meist unter 45 Jahren.
Alleinstehende Personen dürfen Kinder adoptieren.
Ehegatten/eingetragene Partner dürfen nur gemeinsam ein Kind adoptieren.
Schweiz
28 Jahre
Der Altersunterschied zwischen dem Kind und den adoptierenden Personen darf nicht weniger als 16 Jahre und nicht mehr als 45 Jahre betragen.
Eine Person, die nicht verheiratet ist und nicht in eingetragener Partnerschaft lebt, darf ein Kind allein adoptieren, wenn sie mindestens 28 Jahre alt ist.
Die Einzeladoption eines Kindes durch eine verheiratete Person ist nur möglich, wenn der andere Ehegatte dauernd urteilsunfähig oder seit mehr als 2 Jahren mit unbekanntem Aufenthalt abwesend ist, oder wenn die Ehe, seit mehr als 3 Jahren gerichtlich getrennt ist.
Die Einzeladoption eines Kindes durch eine in eingetragener Partnerschaft lebende Person ist nur möglich, wenn ihre eingetragene Partnerin oder ihr eingetragener Partner dauernd urteilsunfähig oder seit mehr als zwei Jahren mit unbekanntem Aufenthalt abwesend ist.
Ehegatten dürfen ein Kind gemeinschaftlich adoptieren, wenn sie seit mindestens drei Jahren einen gemeinsamen Haushalt führen und beide mindestens 28 Jahre alt sind.
Voraussetzungen zur Persönlichkeit

Voraussetzungen zur Persönlichkeit, Lebensvorstellung, Gesundheit und zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Adoptionsbewerber:innen

  • Hierzu zählt die Fähigkeit, sich auf das Kind einzulassen, ebenso die Charaktereigenschaften und Beweggründe für die Adoption.
  • Die Stabilität in der Partnerschaft und ein konstruktiver Umgang mit Konflikten.
  • Ein offener Umgang mit der Adoption und der Bereitschaft das Kind über seine Herkunft und die Hintergründe der Adoption aufzuklären.
  • Die Reflexion über die eigene Erziehung und die Vorstellung von Erziehung.
  • Eine ausreichende körperliche und geistige Gesundheit, um sicherzustellen, dass lange für das Kind gesorgt werden kann.
  • Die Wohnung sollte groß genug sein, damit das Kind sich im eigenen Lebens- und Spielbereich entfalten kann. Auch der Kontakt zu anderen Kindern sollte im näheren Umfeld möglich sein.
  • Das Kind soll in wirtschaftlich stabilen Verhältnissen aufwachsen, deshalb müssen die finanziellen Verhältnisse offengelegt werden.
Entscheidung des Familiengerichts

Gesetzliche Voraussetzungen für eine Adoption

  • Die Adoption muss von einer Adoptionsvermittlungsstelle begleitet werden.
  • Die leiblichen Eltern müssen der Adoption zustimmen. Das geht frühestens, wenn das Kind acht Wochen alt ist. Nur in besonderen Fällen kann auf die Zustimmung eines leiblichen Elternteils verzichtet werden, beispielsweise wenn dieser unbekannt oder verstorben ist.
  • Falls die leiblichen Eltern nicht mehr das Sorgerecht für das Kind haben, muss auch der gesetzliche Vertreter des Kindes zustimmen. In den meisten Fällen ist es das Jugendamt.
  • Die Adoption muss im Interesse des Kindes sein. Dabei spielt der Wunsch des Kindes eine besondere Rolle.
  • Bei Kindern ab 14 Jahren ist die Zustimmung des Kindes notwendig. Das Kind muss seine Zustimmung vor einer Notarin oder einem Notar erklären.
  • Die Adoptiveltern müssen zum Kind passen. Dabei ist es wichtig zu klären, was sie sich zutrauen – besonders bei Kindern, die eine schwierige Vorgeschichte haben oder die aus anderen Gründen besondere Fürsorge
  • benötigen. Es muss absehbar sein, dass zwischen den Adoptiveltern und
  • dem Kind ein gutes Eltern-Kind-Verhältnis entstehen wird / kann.
Adoptionsvermittlung

Adoptionsvermittlungsstellen für Adoptionskinder

In Deutschland dürfen Adoptionen nur über folgende Adoptionsvermittlungsstellen vermittelt werden:

  • Adoptionsvermittlungsstelle des zuständigen Jugendamts
  • Adoptionsdienste in katholischer Trägerschaft
  • Adoptionsdienste in evangelischer Trägerschaft
  • Adoptionsvermittlungsstelle in nichtkonfessioneller Trägerschaft
  • Über den Bundesverband der Pflege- und Adoptiveltern kann man Broschüren, Informationen und Adressen erhalten. Auf www.pfad-bv.de kann man sich über die Landesverbände mit anderen Adoptiveltern vernetzen. Über die Bundeszentrale für Auslandsadoptionen erhält man die Adressen anerkannter Vermittlungsstellen: www.bundesjustizamt.de
Vorteile einer Adoption

Vorteile einer Adoption

Neben der Kinderwunscherfüllung ergeben sich für die Adoptiveltern eine Reihe von Vorteilen. Durch das Adoptivkind können Adoptiveltern eine gemeinsame Familie gründen. Sie können ihre Werte und ihre Vorstellungen vom Leben an das Adoptivkind weitergeben und ihm Geborgenheit und Zuwendung geben.

Vorteile für das adoptierte Kind:

Es werden die besten Eltern für das Kind ausgesucht. Sicherheit, Fürsorge und liebevolle Entwicklung kann das Kind in einer neuen Familie finden. Mit der Adoption erhält das minderjährige Kind die Stellung eines leiblichen Kindes und damit den Namen und die Staatsangehörigkeit der Adoptiveltern.

Adoptiveltern haben zwei Aufträge sagt Familientherapeutin Irmela Wiemann:

Zum einen, das Kind großzuziehen und zu versorgen, und zum anderen, “das Kind bei seinem besonderen Schicksal zu begleiten. Der Kummer, die leiblichen Eltern verloren zu haben, sitzt in jedem Kind und arbeitet in ihm ein ganzes Leben lang.” Dabei könne, der Schmerz ein wenig gelindert werden – wenn die Kinder ihren leiblichen Eltern innerlich erlauben könnten, dass sie damals keinen anderen Weg wussten. An diesem Punkt komme Adoptiveltern eine große Verantwortung zu. Was Adoptiveltern über die leiblichen Eltern denken und fühlen, beeinflusse den Selbstwert des Kindes.

Wichtige Fragen im Zusammenhang mit einer Adoption

Wichtige Fragen im Zusammenhang mit einer Adoption

1. Wie lange dauert es (durchschnittlich) bis eine Adoption erfolgreich ist?

Eine Adoption verläuft in drei Schritten:

  1. Adoptionsvermittlung
  2. Adoptionspflege
  3. Entscheidung des Familiengerichts

1. Adoptionsvermittlung

Die Adoptiveltern melden sich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle. Das kann ein Jugendamt sein oder eine anerkannte nicht staatliche Adoptionsvermittlungsstelle. Siehe Adoptionsvermittlungsstellen für Adoptivkinder.

Nach Bewerbungseingang wird geprüft, ob die Adoptionsbewerber für eine Adoption geeignet sind. Diese Adoptionsvermittlung dauert im Durchschnitt neun Monate. Über das Ergebnis der Eignungsprüfung werden die Bewerber von ihrer Vermittlungsstelle informiert. Es kann einige Zeit in Anspruch nehmen bis den zukünftigen Adoptiveltern ein Kind vorgeschlagen wird. Manchmal sind es nur wenige Wochen, manchmal mehrere Jahre. Im Durchschnitt dauert es etwa weitere 20 Monate. Während dieser Zeit werden die Adoptiveltern weiterhin beraten und auf die Adoption vorbereitet. Es kann allerdings sein, dass den Adoptiveltern kein Kind vorgeschlagen wird. Um den Prozess selbst positiv zu beeinflussen, kann es unterstützend sein, sich regelmäßig beim zuständigen Jugendamt zu melden. Trotz langer Wartezeit können zukünftige Eltern in Verbindung mit den zuständigen Mitarbeiterinnen des Jugendamtes bleiben und dadurch zeigen, dass ihr Adoptionswunsch noch besteht.

2. Adoptionspflege

Hat die Vermittlungsstelle die Adoptiveltern als geeignet eingestuft, kommt das Adoptivkind zu den Adoptiveltern in Pflege. Das Kind wohnt dann bei den Adoptiveltern zu Hause. Dadurch kann ein Eltern-Kind-Verhältnis entstehen. Während dieser Zeit können sich die Adoptiveltern vergewissern, ob sie und das Kind zueinander passen. Diese Phase dauert normalerweise mindestens ein Jahr.

3. Entscheidung des Familiengerichts

Das Familiengericht entscheidet über die Adoption. Ist die Phase der Adoptionspflege gut verlaufen, beantragen die Adoptiveltern beim Familiengericht die Adoption. Allerdings kann der Antrag nur mithilfe einer Notarin/eines Notars gestellt werden. Das Gerichtsverfahren dauert normalerweise mehrere Monate. Es beginnt während der Adoptionspflege mit dem Adoptions-Antrag. Daher ist die Dauer des Verfahrens in der Dauer der Adoptionspflege enthalten.
Welche Probleme kann es vor, während und nach der Adoption geben?

2. Welche Probleme kann es vor, während und nach der Adoption geben?

Häufig berichten Experten aus der praktischen Arbeit mit Adoptivfamilien über Verhaltensauffälligkeiten der Adoptivkinder, wie Schwierigkeiten in Stimmung, Verhalten, Hyperaktivität oder Schwierigkeiten im Umgang mit Anderen.

Diese Schwierigkeiten können die Adoptivfamilien vor große Herausforderungen stellen. Für die Adoptiveltern kann dies eine höhere Belastbarkeit erfordern.

Laut Ina Bovenschen vom deutschen Jugendinstitut (dji) München kann man sehr früh erkennen, welche Kinder auch langfristig ein Risiko haben, belastet zu sein. Das spreche dafür, dass man mit Hilfsangeboten sehr früh ansetzen könne. Denn wie die Forscherinnen herausgefunden haben, kann die Belastung der Kinder auch zu einer Belastung der Eltern führen. Das heißt, wenn man Schwierigkeiten frühzeitig erkennt, kann man die Familien viel besser unterstützen und sie begleiten. Beispielsweise durch eine psychologische Beratung.

Schulbeginn und Pubertät können für Adoptivkinder große Hürden sein. Die Einschulung kann für das Adoptivkind als Trennung der vertrauten Umgebung erlebt werden. In der Pubertät erleben Jugendliche eine körperliche und seelische Entwicklung. Zu “normalen” pubertätsbedingten Krisen stehen Adoptivkinder vor der großen Herausforderung, ihre Adoption in die eigene Persönlichkeit zu integrieren. In dieser oftmals anstrengenden Zeit kann es sein, dass das Kind besondere Aufmerksamkeit, Zeit, Geduld und Einfühlungsvermögen benötigt und manchmal sogar professionelle Begleitung.
Welche Kosten kommen auf die Adoptiveltern zu?

3. Welche Kosten kommen auf die Adoptiveltern zu?

Die Adoptionsvermittlung selbst kostet nichts. Von privaten Vermittlungsstellen wie z.B. Findefux werden Gebühren von 12.500 € für das Bewerbungs- und Überprüfungsverfahren erhoben. Hinzu kommen noch Reisekosten, 2.500 € für Adoptionspflegezeit und ca. 200 € für Gerichts- und Notarkosten.

Weiterhin entstehen Kosten für z.B. Beglaubigungen, Führungszeugnisse, ärztliche Atteste, notarielle Beurkundungen, Vorbereitungsseminare und Auslagen im Gerichtsverfahren.

Kann man eine Adoption rückgängig machen?

4. Kann man eine Adoption rückgängig machen?

Eine Adoption hat das Ziel, dem Kind eine neue Familie zu geben, in der es sich geborgen fühlt und gut aufwachsen kann. Die Adoptiveltern werden durch das Familiengericht zu vollwertigen und rechtlichen Eltern. Sie können das Kind nicht wieder an das Amt zurückgeben. Es gibt sehr wenige Ausnahmen: Wenn die Adoptiveltern das Kindeswohl gefährden oder, wenn sich herausstellt, dass eine Adoptionsvoraussetzung nicht erfüllt wurde.

Genauso wenig können Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben, das Kind einfach zu sich zurückholen.

Auslandsadoption

5. Welche Möglichkeiten gibt es für die Adoptiveltern, sich auf den auf den Adoptionsprozess vorzubereiten?

Es gibt spezielle Vorbereitungsseminare für Adoptions- und Pflegebewerber:innen. In diesen Seminaren können sich Bewerber:innen einen Überblick zu den Bewerbungsverfahren mit lebensnahen Beispielen aus dem Familienleben von Pflege- und Adoptiveltern informieren. Im Austausch mit anderen Bewerber:innen und durch Fachreferent:innen erhalten Adoptions- und Pflegebewerber:innen neue Anregungen und Denkimpulse, z.B. über www.fabi-rheinsieg.de.

Auslandsadoption

Zum Thema „Auslandsadoption“ werden wir in Kürze umfassende Informationen veröffentlichen.

Fazit

Wenn sich der Kinderwunsch nicht auf natürlichem Wege erfüllen lässt, ist eine Adoption eine interessante, aber auch herausfordernde Alternative. Es kann längere Zeit in Anspruch nehmen, bis ein Kind zu seinen Adoptiveltern findet. Zu empfehlen ist es, sich in regelmäßigen Abständen beim zuständigen Jugendamt zu melden, um mitzuteilen, dass trotz langer Wartezeit der Adoptionswunsch noch besteht. Ein Vorteil ist es sich mit Eltern von Adoptivkindern zu vernetzen, um offene Fragen aus erster Quelle beantwortet zu bekommen www.pfad-bv.de.

Partner4Baby wird in den nächsten Wochen die Themen rund um die Adoption weiter ausführen.

Cornelia Siegfried

Zur Autorin:

Cornelia ist seit über 20 Jahren Yogalehrerin und hat sich im Bereich feminine Yoga und Kinderwunschcoaching intensiv weitergebildet. Im Jahr 2021 hat sie ihr Buch „Kinderwunsch das Normalste der Welt“ geschrieben. Da sie selbst lange von einem unerfüllten Kinderwunsch betroffen war, begleitet Cornelia einfühlsam und kompetent mit ihrem Wissen die Kinderwunschreise. Besonders wichtig ist ihr, dass Frauen wieder lernen Stress und Druck abzubauen, um wieder positiver mit sich und ihrem noch nicht erfüllten Kinderwunsch umzugehen. Hier geht’s zu Cornelia:  https://kinderwunschliebe.de

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