Anpassung Fördergelder
Bisher war es gleichgeschlechtlichen weiblichen Paaren nicht möglich, eine Förderung der Bundesinitiative zu beantragen, da sie nicht förderberechtigt waren. Lediglich in Rheinland-Pfalz ist die Förderung homosexueller Paare seit einiger Zeit möglich. Um die Förderung beantragen zu können, muss bei dem lesbischen Paar die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung vorliegen. Der behandelnde Arzt muss die Notwendigkeit einer künstlichen Befruchtung bescheinigen. Dies wäre beispielsweise bei einer Erkrankung der Gebärmutterschleimhaut (Endometriose) oder einer verschlossenen Eileiter.
Zusätzlich sind nun auch heterosexuelle Paare, die auf eine Fremdspende angewiesen sind, förderberechtigt.
Die Möglichkeit der Förderung umfasst den 2. und 3. Versuch einer IVF- oder ICSI-Behandlung.
Wir begrüßen diese Änderung, da nun ein weiteres Bundesland gleichgeschlechtliche Paare unterstützt.