P4B-Check: Kryokonservierung
Auf dieser Seite findest du unsere Einschätzung zur Kryokonservierung. Du weißt nicht, was hinter unserem P4B-Check steckt? Für mehr Infos zum Hintergrund unseres P4B-Checks klicke einfach auf den Button.
Sichtweise:
Die Kryokonservierung ist eine schonende Möglichkeit der Zellerhaltung zur späteren Erfüllung des Kinderwunsches. Mit dieser Möglichkeit bleibt die Chance zur Erfüllung des Kinderwunsches erhalten.
Mit der technologischen Weiterentwicklung ist die Kryokonservierung mit steigenden Erfolgen verbunden. Ein wichtiger Aspekt ist der Umgang mit den nicht verwendeten Eizellen. Die vorherige rechtliche Regelung (bei Tod) und die vertragliche Ausgestaltung der jeweiligen Kryobank solltest du unebdingt beachten und genau durchlesen. Je nach Land sind diese unterschiedlich. Sieh dir die Preise genau an und beachte auch die halbjährliche Gebühr für die Lagerung.
Religion:1)
Christentum: Die katholische Kirche lehnt die künstliche Befruchtung in jeder Art und Weise ab. Auch die Kryokonservierung wird komplett abgelehnt. Es findet eine Gleichstellung der Vernichtung überzähliger befruchteter Eizellen, mit einer Abtreibung statt. Ebenso gilt das Einfrieren überzähliger befruchteter Eizellen als Ersatz des ehelichen Akts.
In der evangelischen Kirche gibt es unterschiedliche Auffassungen zur künstlichen Befruchtung. Es wird keine direkte Ablehnung ausgesprochen, dennoch wird davon abgeraten.
Islam: Im islamischen Glauben wird der Kryokonservierung grundsätzlich zugestimmt. Die Grundvoraussetzung ist, dass die Eizelle und Samenzelle von den jeweiligen Partnern stammen. Die Beteiligung Dritter ist ausgeschlossen und gilt bei der Durchführung als Ehebruch.
Judentum: Der jüdische Glaube steht der Kryokonservierung grundsätzlich positiv gegenüber. Solange die Ei- und Samenzelle von dem Paar stammt, bei denen das Kind später aufwächst.
Hinduismus: Im hinduistischen Glauben werden keine Einwände gegen die Kryokonservierung ausgesprochen.
Buddhismus: Der buddhistische Glaube spricht keine Einwände gegen die Kryokonservierung aus.
Bisher wurden aus der psychologischen Sicht keine nachteiligen Auswirkungen festgestellt. Dennoch ist es wichtig, dass du dich im Voraus umfassend informierst und unebdingt eine Beratung in Anspruch nimmst.
Ein großer Vorteil ergibt sich für Krebspatienten und -patientinnen. Denn sie müssen sich während der Chemotherapie oder Bestrahlung nicht mit einem Verlust der Möglichkeit ein Kind zu bekommen auseinandersetzen. Dies kann erleichternd auf die betroffenen Personen wirken.
Aus moralischer Sicht ist die Kryokonservierung bei Krebspatienten akzeptiert. Es wird eine Möglichkeit geschaffen, die den Menschen mit einer Erkrankung zugutekommt.
Social Freezing ist eine Methode, um die eigenen Wünsche zu erfüllen. Mit den entsprechenden finanziellen Möglichkeiten ist das Einfrieren ohne medizinischen Grund möglich. Dies bedeutet, dass darauf lediglich Frauen und Männer zurückgreifen können, die genügend finanzielle Mittel zur Verfügung haben. Es entsteht ein Ungleichgewicht und ermöglicht Menschen sich später mit dem Kinderwunsch auseinanderzusetzen bzw. ihn auch aufzuschieben. Dieser „Trend“ hat sich zu einem „Baby-Business“ entwickelt. Es entsteht der Eindruck, dass Social Freezing zur Vermarktung der Reproduktionsmedizin beiträgt. Umso älter die Frauen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme einer künstlichen Befruchtung. Hiervon profitiert die Reproduktionsmedizin. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Schwangerschaftschancen ansteigen.
Recht:2)
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde am 12.04.2019 um die Regelung der Kostenübernahme der Kryokonservierung, bei einer keimzellschädigenden Therapie ergänzt. Dadurch entsteht für krebskranke Menschen die Chance den Kinderwunsch zu einem späteren Zeitpunkt zu erfüllen.
Nach dem Tod der Person, deren Zellen eingefroren wurden, werden die Zellen vernichtet. Sie dürfen in Deutschland nicht bei einer anderen Person verwendet werden. Eine zahlenmäßige Beschränkung der kryokonservierten Zellen gibt es nicht und es gilt in Deutschland keine zeitliche Begrenzung der Aufbewahrungsdauer. In anderen Ländern gelten andere Regelungen. Es wird in der Regel ein zivilrechtlicher Vertrag mit der Kryobank abgeschlossen. Bei einer befruchteten Eizelle besitzt das Paar gemeinsam das Eigentum.
Die Zellen dürfen nicht direkt an die Eigentümer herausgegeben werden. Die Herausgabe erfolgt nur an Reproduktionsmediziner:innen. Es gilt keine rechtliche Verpflichtung zur Übertragung der Zellen. Werden die Zellen nicht benötigt, können sie vernichtet werden.
Wir haben den P4B-Check anhand intensiver Recherchen und eigener Umfragen erarbeitet. Sie sollen dir als Anhaltspunkte für deine persönliche Auseinandersetzung mit der Samenspende dienen. Wie ist deine Meinung dazu? Schreibe uns!
Quellangaben:
1) https://www.oth-regensburg.de/fileadmin/media/fakultaeten/s/forschung_projekte/IST/newire/NeWiRe_1.04_Religion_und_Reproduktionsmedizin.pdf
2) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/terminservice-und-versorgungsgesetz.html
Allgemein:
https://www.deutsches-ivf-register.de/perch/resources/dir-jahrbuch-2019-de.pdf
https://www.zeit.de/wirtschaft/2014-10/social-freezing-umfrage-zeit