Home = Künstliche Befruchtung = Kostenübernahme: Künstliche Befruchtung

Beitragsziele

Mit unserem Beitrag geben wir Ihnen eine Übersicht über den Bereich der Kostenübernahme durch die private und gesetzliche Krankenversicherung. Am Ende des Beitrags finden Sie unseren P4B-Check. Wir möchten Ihnen eine umfassende Unterstützung für Ihren Weg zum Kinderglück bieten.

In diesem Beitrag:

Kostenübernahme: Wird eine künstliche Befruchtung von der Krankenkasse bezahlt?

Seit 1997 wurden 319.119 Kinder durch außerkörperliche Befruchtung geboren, das ging aus dem IVF Register hervor. Die Kosten einer künstlichen Befruchtung sind unterschiedlich hoch und je nach der Anzahl der Versuche, kann eine hohe Gesamtsumme entstehen. Schnell können Gesamtkosten i.H.v. 20.000 € entstehen, nach der Durchführung mehrerer IVF-Zyklen.

Bei der Kostenübernahme gibt es Unterschiede zwischen den gesetzlichen und privaten Krankenkassen. In Deutschland bieten einige Bundesländer an, Paare mit ungewollter Kinderlosigkeit zu unterstützen und eine Möglichkeit zur Kosteneinsparung. In Deutschland erlaubte Behandlungen, die im Ausland ausgeführt werden, können von deutschen Krankenkassen übernommen werden, wenn diese im Einklang mit dem deutschen Embryonenschutzgesetz stehen.

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit einer Kostenübernahme der künstlichen Befruchtung. Die Kostenübernahme kann anteilig, aber auch komplett von der Krankenkasse übernommen werden. Dies geht jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zusätzlich ist auch eine finanzielle Unterstützung durch Bund und Länder möglich.

Die Kosten der Untersuchungen zur Ursachenfindung der Kinderlosigkeit werden im Normalfall von den Krankenkassen übernommen. Im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung werden die Kosten der Medikamente und der Hormontherapie übernommen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Die Leistungen unterscheiden sich zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenkasse. Werden die Bedingungen der Krankenkassen nicht erfüllt, ist der jeweilige Patient Selbstzahler. Die Voraussetzungen der Versicherungen sind eng gestrickt und daher ist eine Kostenübernahme nicht für alle Betroffenen möglich.