Was kostet eine künstliche Befruchtung bei gleichgeschlechtlichen Paaren?
Derzeit müssen gleichgeschlechtliche Paare (sog. Regenbogenfamilien) die Kosten einer künstlichen Befruchtung im Regelfall selbst tragen. Aufgrund der gesetzlichen Lage kann keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgen. Bei der privaten Krankenversicherung kommt es auf die jeweiligen Tarifbedingungen an, jedoch auch hier ist die Kostenübernahme selten der Fall.
Rheinland-Pfalz und Berlin waren die ersten Bundesländer, die die Kosten bei gleichgeschlechtlichen Paaren in Verbindung mit einer künstlichen Befruchtung fördern.
Gemäß einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BGH) ist es möglich, die angefallenen Kosten steuerlich abzusetzen. Dies erfolgt als außergewöhnliche Belastung.
Insbesondere lesbische Paare werden häufig hinsichtlich der Kosten alleingelassen. Um eine erfolgreiche Befruchtung herbeiführen zu können, muss eine heterologe Insemination mit Fremdsamen durchgeführt werden. In vielen Fällen wird eine Heiminsemination durchgeführt. Hauptbestandteil der Gesamtkosten sind hierbei die Spendersamen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung hat eine Vielzahl an Voraussetzungen, die an eine Kostenübernahme geknüpft sind. Das Hauptthema bei lesbischen Paaren ist hierbei, dass gemäß den Vorgaben nur eigene Ei- und Samenzellen bei der künstlichen Befruchtung verwendet werden dürfen. Bei einem lesbischen Paar ist die Verwendung eigener Samenzellen unmöglich.
Beihilfe
Die Beihilfe-Verordnung verweist häufig auf §27a SGB V. Hier ist jedoch geregelt, dass die Verwendung von Fremdsamen nicht beihilfefähig ist. Manche Bundesländer (z.B. Baden-Württemberg) verweisen jedoch nicht auf das Gesetz. Dies bedeutet, dass eine Beihilfe möglich sein kann.
P4B-Tipp:
Klärt unbedingt vor dem Beginn einer künstlichen Befruchtung eure Möglichkeiten ab.
Bund-Länder-Förderprogramm
In diesem Förderprogramm werden gleichgeschlechtliche Paare nicht unterstützt.
Eigene Förderung der Bundesländer
In Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen und dem Saarland kann eine Förderung erfolgen.
Private Krankenversicherung
Eine Kostenerstattung der privaten Krankenversicherung ist grundsätzlich möglich, sollte jedoch vor Beginn der Behandlung geprüft werden.
Weitere Informationen findest du hier: Ratgeber: Künstliche Befruchtung bei gleichgeschlechtlichen Paaren vom Lesben- und Schwulenverband (LSVD) e.V.
Du möchtest mehr über die Beihilfe erfahren? Auf der nächsten Seite findest du alle Infos dazu.