Welche Bundesländer fördern die künstliche Befruchtung?
Seit 2012 gibt es in Deutschland eine Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ bietet heterosexuellen Ehepaaren und unverheirateten Paaren eine Möglichkeit zur Ergänzung der Krankenversicherungsleistung. Die Förderung soll den Eigenanteil bzw. Selbstkosten reduzieren und den Betroffenen eine Unterstützung auf dem Weg zum Kinderglück bieten.
Der Zuschuss liegt bei 12,5 – 25 % des Eigenanteils. Wenn die private Krankenversicherung die Kosten zu 100 % übernimmt, kann die Förderung nicht beantragt werden. Die genaue Bezuschussung richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland.
Allgemeine Vorrausetzungen für die Förderung
Damit die Förderung bewilligt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Heterosexuelles verheiratetes oder unverheiratetes Paar
- Hauptwohnsitz und Nutzung einer Kinderwunschklinik im jeweiligen Bundesland
- Erfüllung Voraussetzungen §27a SGB V
- Homosexuelles weibliches Paar (Berlin / Rheinland-Pfalz)
Die einzelnen Bundesländer haben die Förderung unterschiedlich ausgestaltet und daher gelten einzelne Beschränkungen in den jeweiligen Bundesländern.
Höhe der Förderung
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dann kann eine Bezuschussung der ersten bis zur vierten vollständig durchgeführten IVF-/ICSI-Behandlung erfolgen. Die genaue Höhe und Ausgestaltung richten sich nach dem Bundesland. Im Regelfall werden bis zu 25% des Eigenanteils gefördert, auch im vierten Versuch, wenn die Krankenkassen i.d.R. nicht mehr bezahlen.
Nichteheliche Paare erhalten die Hälfte der maximal möglichen Förderung. Dieser Unterschied ist gemäß dem §27a SGB V begründet, da dieses Gesetz an verheiratete Paare geknüpft ist.
P4B-Hinweis:
Die Förderung muss vor dem Beginn der Behandlung bei der Bewilligungsbehörde des Bundeslands beantragt werden.
- Kinderwunschklinik in Bayern oder angrenzenden Bundesland (Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Sachsen)
- § 27a SGB V
- Unverheiratetes Paar: 12,5 %
IVF bis zu 800 €
ICSI bis zu 900 €
4. Versuch:
IVF bis zu 1.600 €
ICSI bis zu 1.800 €
- Kinderwunschklinik in Berlin
- § 27a SGB V
-Unverheiratetes Paar: 37,5 %
IVF bis zu 800 €
ICSI bis zu 900 €
- Kinderwunschklinik in Brandenburg oder anderem Bundesland
- § 27a SGB V
- Unverheiratetes Paar: 37,5 %
IVF bis zu 800 €
ICSI bis zu 900 €
1. – 3. Versuch (unverheiratet):
IVF bis zu 2.290 €
ICSI bis zu 3.225 €
- Kinderwunschklinik in Hessen
- § 27a SGB V
IVF bis zu 3.000 €
ICSI bis zu 3.300 €
- Kinderwunschklinik in Mecklenburg-Vorpommern
- § 27a SGB V
- Unverheiratetes Paar: 12,5 %
IVF bis zu 800 €
ICSI bis zu 900 €
4. Versuch:
IVF bis zu 1.600 €
ICSI bis zu 1.800 €
- Kinderwunschklinik in Niedersachsen oder angrenzenden Bundesland (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hessen, Nordrhein-Westfalen)
- § 27a SGB V
- Unverheiratetes Paar: 12,5 %
IVF bis zu 800 €
ICSI bis zu 900 €
4. Versuch:
IVF bis zu 1.600 €
ICSI bis zu 1.800 €
- Kinderwunschklinik in Nordrhein-Westfalen
- § 27a SGB V
- Unverheiratetes Paar: 12,5 %
IVF bis zu 800 €
ICSI bis zu 900 €
4. Versuch (verheiratet):
IVF bis zu 1.600 €
ICSI bis zu 1.800 €
1. – 3. Versuch (unverheiratet):
IVF bis zu 1.040 €
ICSI bis zu 1.170 €
4. Versuch (unverheiratet):
IVF bis zu 1.600 €
ICSI bis zu 1.800 €
- Kinderwunschklinik in Rheinland-Pfalz
- § 27a SGB V
- Unverheiratetes Paar: 25 %
- Homosexuelles weibliches Paar: 12,5 %
IVF bis zu 800 €
ICSI bis zu 900 €
4. Versuch (verheiratet / unverheiratet):
IVF bis zu 1.600 €
ICSI bis zu 1.800 €
1. – 3. Versuch (homosexuell):
IVF bis zu 400 €
ICSI bis zu 450 €
4. Versuch (homosexuell):
IVF bis zu 800 €
ICSI bis zu 900 €
- Kinderwunschklinik in Sachsen oder einem angrenzenden Bundesland (Bayern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen)
- § 27a SGB V
- Unverheiratetes Paar: 12,5 %
IVF bis zu 750 €
ICSI bis zu 900 €
4. Versuch:
IVF bis zu 1.600 €
ICSI bis zu 1.800 €
- Kinderwunschklinik in Sachsen-Anhalt
- § 27a SGB V
- Unverheiratetes Paar: 37,5 %
- Zusatz für Selbstzahler: 12,5 %
IVF bis zu 750 €
ICSI bis zu 900 €
Zusatz für Selbstzahler:
IVF bis zu 800 €
ICSI bis zu 900 €
- Kinderwunschklinik in Thüringen oder einem angrenzenden Bundesland (Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Bayern, Hessen)
- § 27a SGB V
- Unverheiratetes Paar: 12,5 %
IVF bis zu 800 €
ICSI bis zu 900 €
4. Versuch:
IVF bis zu 1.600 €
ICSI bis zu 1.800 €