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Welche Bundesländer fördern die künstliche Befruchtung?

Seit 2012 gibt es in Deutschland eine Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ bietet heterosexuellen Ehepaaren und unverheirateten Paaren eine Möglichkeit zur Ergänzung der Krankenversicherungsleistung. Die Förderung soll den Eigenanteil bzw. Selbstkosten reduzieren und den Betroffenen eine Unterstützung auf dem Weg zum Kinderglück bieten.

Der Zuschuss liegt bei 12,5 – 25 % des Eigenanteils. Wenn die private Krankenversicherung die Kosten zu 100 % übernimmt, kann die Förderung nicht beantragt werden. Die genaue Bezuschussung richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland.

Allgemeine Vorrausetzungen für die Förderung

Damit die Förderung bewilligt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Heterosexuelles verheiratetes oder unverheiratetes Paar
  • Hauptwohnsitz und Nutzung einer Kinderwunschklinik im jeweiligen Bundesland
  • Erfüllung Voraussetzungen §27a SGB V
  • Homosexuelles weibliches Paar (Berlin / Rheinland-Pfalz)

Die einzelnen Bundesländer haben die Förderung unterschiedlich ausgestaltet und daher gelten einzelne Beschränkungen in den jeweiligen Bundesländern.

Höhe der Förderung

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dann kann eine Bezuschussung der ersten bis zur vierten vollständig durchgeführten IVF-/ICSI-Behandlung erfolgen. Die genaue Höhe und Ausgestaltung richten sich nach dem Bundesland. Im Regelfall werden bis zu 25% des Eigenanteils gefördert, auch im vierten Versuch, wenn die Krankenkassen i.d.R. nicht mehr bezahlen.

Nichteheliche Paare erhalten die Hälfte der maximal möglichen Förderung. Dieser Unterschied ist gemäß dem §27a SGB V begründet, da dieses Gesetz an verheiratete Paare geknüpft ist.

P4B-Hinweis:

Die Förderung muss vor dem Beginn der Behandlung bei der Bewilligungsbehörde des Bundeslands beantragt werden.

Bundesland
Personen
Vorraussetzungen
Förderung
Förderhöchst Beträge:
Personen
Baden-Württemberg
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Bayern
Heterosexuelles Paar: unverheiratet / verheiratet
- Wohnsitz in Bayern
- Kinderwunschklinik in Bayern oder angrenzenden Bundesland (Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Sachsen)
- § 27a SGB V
- Verheiratetes Paar: 25 %
- Unverheiratetes Paar: 12,5 %
1. – 3. Versuch:
IVF bis zu 800 €
ICSI bis zu 900 €
4. Versuch:
IVF bis zu 1.600 €
ICSI bis zu 1.800 €
Berlin
Heterosexuelles Paar: unverheiratet / verheiratet + Homosexuelles Paar: weiblich
- Hauptwohnsitz in Berlin
- Kinderwunschklinik in Berlin
- § 27a SGB V
- Verheiratetes Paar: 25 %
-Unverheiratetes Paar: 37,5 %
2. – 3. Versuch:
IVF bis zu 800 €
ICSI bis zu 900 €
Brandenburg
Heterosexuelles Paar: unverheiratet / verheiratet
- Hauptwohnsitz in Brandenburg
- Kinderwunschklinik in Brandenburg oder anderem Bundesland
- § 27a SGB V
- Verheiratetes Paar: 25 %
- Unverheiratetes Paar: 37,5 %
1. – 3. Versuch (verheiratet):
IVF bis zu 800 €
ICSI bis zu 900 €
1. – 3. Versuch (unverheiratet):
IVF bis zu 2.290 €
ICSI bis zu 3.225 €
Bremen
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Hamburg
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Hessen
Heterosexuelles Paar: unverheiratet / verheiratet
- Hauptwohnsitz in Hessen
- Kinderwunschklinik in Hessen
- § 27a SGB V
- 50 % des verbleibenden Eigenanteils
4. Versuch:
IVF bis zu 3.000 €
ICSI bis zu 3.300 €
Mecklenburg-Vorpommern
Heterosexuelles Paar: unverheiratet / verheiratet
- Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern
- Kinderwunschklinik in Mecklenburg-Vorpommern
- § 27a SGB V
- Verheiratetes Paar: 25 %
- Unverheiratetes Paar: 12,5 %
1. – 3. Versuch:
IVF bis zu 800 €
ICSI bis zu 900 €
4. Versuch:
IVF bis zu 1.600 €
ICSI bis zu 1.800 €
Niedersachsen
Heterosexuelles Paar: unverheiratet / verheiratet
- Hauptwohnsitz in Niedersachsen
- Kinderwunschklinik in Niedersachsen oder angrenzenden Bundesland (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hessen, Nordrhein-Westfalen)
- § 27a SGB V
- Verheiratetes Paar: 25 %
- Unverheiratetes Paar: 12,5 %
1. – 3. Versuch:
IVF bis zu 800 €
ICSI bis zu 900 €
4. Versuch:
IVF bis zu 1.600 €
ICSI bis zu 1.800 €
Nordrhein-Westfalen
Heterosexuelles Paar: unverheiratet / verheiratet
- Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen
- Kinderwunschklinik in Nordrhein-Westfalen
- § 27a SGB V
- Verheiratetes Paar: 25 %
- Unverheiratetes Paar: 12,5 %
1. – 3. Versuch (verheiratet):
IVF bis zu 800 €
ICSI bis zu 900 €
4. Versuch (verheiratet):
IVF bis zu 1.600 €
ICSI bis zu 1.800 €
1. – 3. Versuch (unverheiratet):
IVF bis zu 1.040 €
ICSI bis zu 1.170 €
4. Versuch (unverheiratet):
IVF bis zu 1.600 €
ICSI bis zu 1.800 €
Rheinland-Pfalz
Heterosexuelles Paar: unverheiratet / verheiratet + Homosexuelles Paar: weiblich
- Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz
- Kinderwunschklinik in Rheinland-Pfalz
- § 27a SGB V
- Verheiratetes Paar: 25 %
- Unverheiratetes Paar: 25 %
- Homosexuelles weibliches Paar: 12,5 %
1. – 3. Versuch (verheiratet / unverheiratet):
IVF bis zu 800 €
ICSI bis zu 900 €
4. Versuch (verheiratet / unverheiratet):
IVF bis zu 1.600 €
ICSI bis zu 1.800 €
1. – 3. Versuch (homosexuell):
IVF bis zu 400 €
ICSI bis zu 450 €
4. Versuch (homosexuell):
IVF bis zu 800 €
ICSI bis zu 900 €
Saarland
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Sachsen
Heterosexuelles Paar: unverheiratet / verheiratet
- Hauptwohnsitz in Sachsen
- Kinderwunschklinik in Sachsen oder einem angrenzenden Bundesland (Bayern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen)
- § 27a SGB V
- Verheiratetes Paar: 25 %
- Unverheiratetes Paar: 12,5 %
1. – 3. Versuch:
IVF bis zu 750 €
ICSI bis zu 900 €
4. Versuch:
IVF bis zu 1.600 €
ICSI bis zu 1.800 €
Sachsen-Anhalt
Heterosexuelles Paar: unverheiratet / verheiratet
- Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt
- Kinderwunschklinik in Sachsen-Anhalt
- § 27a SGB V
- Verheiratetes Paar: 25 %
- Unverheiratetes Paar: 37,5 %
- Zusatz für Selbstzahler: 12,5 %
1. – 3. Versuch:
IVF bis zu 750 €
ICSI bis zu 900 €
Zusatz für Selbstzahler:
IVF bis zu 800 €
ICSI bis zu 900 €
Schleswig-Holstein
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Thüringen
Heterosexuelles Paar: unverheiratet / verheiratet
Hauptwohnsitz in Thüringen
- Kinderwunschklinik in Thüringen oder einem angrenzenden Bundesland (Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Bayern, Hessen)
- § 27a SGB V
- Verheiratetes Paar: 25 %
- Unverheiratetes Paar: 12,5 %
1. – 3. Versuch:
IVF bis zu 800 €
ICSI bis zu 900 €
4. Versuch:
IVF bis zu 1.600 €
ICSI bis zu 1.800 €
*Angaben gemäß BMFSFJ-Förder-Check: https://www.informationsportal-kinderwunsch.de/kiwu/finanzielle-foerderung/foerder-check