Welche Krankenkasse bezahlt die künstliche Befruchtung?
Kostenübernahme bei gesetzlichen Krankenversicherungen
Seit 2004 werden die Kosten einer künstlichen Befruchtung von gesetzlichen Krankenversicherungen zu 50 % übernommen. Viele gesetzlichen Krankenkassen bieten Zusatzleistungen in Form von Kostenbeteiligungen an. Die 50 % wurden festgelegt, da Unfruchtbarkeit an sich nicht als Krankheit definiert wird.
Die Kostenübernahme ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen, wie beispielsweise dem Familienstand, der Verwendung der Ei- und Samenzellen des Paares, dem Alter und den Erfolgsaussichten geknüpft. Vor dem Beginn der Behandlung ist es wichtig, dass der Krankenkasse ein Behandlungsplan vorgelegt wird. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt ebenso die Kosten für die Untersuchung der Ursachen für die Unfruchtbarkeit.
Beide Partner versichert: bis zu 500 € Zuschuss
Ein Partner versichert: bis zu 500 € Zuschuss
Kostenerstattung bei privaten Krankenversicherungen
Die Kostenerstattung der privaten Krankenversicherung hängt vom jeweiligen Versicherungstarif ab. Viele Versicherungen erstatten jedoch bis zu 100 % der Kosten einer künstlichen Befruchtung. Die Bedingungen für die Kostenerstattung sind im Vergleich zur Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung vorteilhafter. Der Familienstand und die Altersgrenzen sind bei der PKV nicht ausschlaggebend, ebenso gibt es keine maximale Anzahl an Versuchen.
Die private Krankenversicherung funktioniert nach dem „Verursacherprinzip“. Dies bedeutet, dass die Versicherung der Person zahlt, durch deren Zustand eine künstliche Befruchtung notwendig ist.
Eine wichtige Voraussetzung für die Kostenerstattung ist eine ausreichende Wahrscheinlichkeit auf Erfolg.
Kostenübernahme der Insemination bis zu 6-mal
Entweder 3 IVF-Versuche oder 3 ICSI-Versuche
Kostenübernahme der Insemination bis zu 6-mal
Du möchtest mehr zur Kostenübernahme bzw. -erstattung von gleichgeschlechtlichen Paaren erfahren? Informationen hierfür findest du auf der nächsten Seite.