Unsere Blogbeiträge zum Thema: Rechtslage bei unerfülltem Kinderwunsch

Samenspende: BGH-Urteil – Umgangsrecht Kind

Samenspende: BGH-Urteil – Umgangsrecht Kind

Am 16.06.2021 urteilte der Bundesgerichtshof über einen Fall in Berlin, bei dem ein lesbisches Paar und ein Samenspender beteiligt waren. Ein Samenspender hat das Recht auf Umgang mit seinem leiblichen Kind, dies beschloss der Bundesgerichtshof. Das Umgangsrecht...

Die Rechtslage umfasst alle rechtlichen Aspekte, die im Bereich des unerfüllten Kinderwunsches zu berücksichtigen sind. Die Berücksichtigung beginnt bereits bei den unterschiedlich möglichen Lebensformen bzw. Familienformen und deren Ausprägung. So gelten beispielsweise für heterosexuelle Paare andere rechtliche Anforderungen als für homosexuelle Paare oder Alleinstehende.  

Keine einheitliche Regelung in Europa

Für die rechtliche Ausgestaltung ist immer der jeweilige Ausgangspunkt ausschlaggebend. Es herrscht beispielsweise eine europäische Uneinheitlichkeit bei der Eizellspende. Während in Deutschland eine Eizellspende verboten und eine Samenspende erlaubt ist, gibt es Länder, in denen beide Formen erlaubt sind. Ebenso gibt es Länder, in denen beispielsweise die Durchführung einer künstlichen Befruchtung bei Alleinstehenden oder homosexuellen Paaren verboten ist. Hier kommt es jedoch immer wieder zu gesetzlichen Änderungen in den einzelnen Ländern.  

In Deutschland gilt das Embryonenschutzgesetz.

Dieses Gesetz beinhaltet beispielsweise die Höchstanzahl der Embryonen, die in einer künstlichen Befruchtung übertragen werden dürfen. Ebenso ist durch dieses Gesetz die Eizellspende in Deutschland verboten.   Die gesetzlichen Anforderungen bei den einzelnen Kinderwunschalternativen sind vielzählig und stellen für Menschen mit einem unerfüllten Kinderwunsch einige Herausforderungen und Hürden dar. In den letzten Jahren wurden die Anforderungen einer Adoption beispielsweise angepasst. Auch bei Co-Parenting kann es sinnvoll sein, sich im Voraus umfassend bei einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.   Auch das Adoptionsvermittlungsgesetz regelt u.a. das Verbot der Vermittlung einer Leihmutter in Deutschland.   Wichtig ist in allen Fällen sich die Tragweite der jeweiligen rechtlichen Herausforderungen bewusst zu machen, um frühzeitig reagieren zu können und ggf. rechtliche Hilfe und Unterstützung zu beanspruchen. 

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